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Kleingartenentwicklungsplan Pirna

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, hat die die Stadt Pirna auch den ursprünglichen Kleingartenentwicklungsplan von 1996 den aktuellen Erfordernissen angepasst. Diese Fachplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro May Landschaftsarchitekten und den Territorialverband „Sächsische Schweiz“ der Gartenfreunde erarbeitet.

Das Hauptziel der Fortschreibung war die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der Kleingartenanlagen bis zum Jahr 2030. Dazu gibt der Plan klare Aussagen, um mittel- und langfristig die aufgezeigten Nutzungskonflikte zu lösen sobald sich die Notwendigkeit dafür durch den einsetzenden strukturellen Leerstand ergibt.

Grundsätzlich haben die Kleingärten Bestand. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Anzahl von Kleingärten zu erhalten und zu entwickeln und die städtebaulichen Ziele im Flächennutzungsplan umzusetzen. Dazu gehört es auch, die städtebaulichen Konfliktsituationen im Bereich von Überschwemmungsgebieten aber auch von Flächen des Naturschutzes schrittweise zu lösen.

Entwicklung

Der ursprüngliche Kleingartenentwicklungsplan und Grünsystem wurde 1996 erarbeitet. Damals ging es vorrangig um die vollständige Aufnahme der Standorte von Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, deren Bestandsbewertung und Abgleich mit den städtebaulichen Entwicklungszielen. Diese fachliche Grundlagenplanung wurde im Flächennutzungsplan verankert.

Ziel war die Erhaltung und Förderung der Kleingärten im Rahmen der bestehenden und geplanten Grünvernetzung und anderer planerischen Vorrangziele in der Stadt Pirna. Neben Leipzig war es die erste kommunale Fachplanung für das Kleingartenwesen in Sachsen und wurde zur 1. Sächsischen Landesgartenschau in Lichtenstein 1996 präsentiert. Zusätzlich wurde eine Bewertung der Kleingartenanlagen aus klimatologischer Sicht durchgeführt.

Die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes nach 20 Jahren erfolgte aufgrund neuer Ziele der Stadtentwicklung im Zusammenhang mit den Prozessen zur demographischen Entwicklung, dem veränderten Freizeitverhalten aber auch der gesetzlichen Anforderungen an den Umweltschutz (Gärten am Waldrand, in der Flussaue, im FFH-Gebiet, LSG) sowie den zurückliegenden Hochwasserereignissen.

Aktuelle Situation

Aktuell gehören zu den Grünflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Pirna – Dohma 111 Hektar Kleingartenland. Hier werden in 62 Kleingartenvereinen 2.927 Gärten bewirtschaftet. Diese unterliegen den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetztes. Wichtigster Eigentümer und Verpächter von Kleingartenland ist die Stadt Pirna. Im Rahmen der Ausübung der Planungshoheit bestimmt sie den Status „Dauerkleingartenanlagen“ nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) im Flächennutzungsplan.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es eine deutliche Überversorgung an Kleingärten bei weiter voranschreitender Überalterung. Knapp die Hälfte der Pächter ist über 65 Jahre alt. Für die nächsten 5 bis 15 Jahre wird ein umfassender Generationswechsel prognostiziert, da ein Großteil der Pächter ihre Gärten aufgeben wird. Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei 48 Jahren. Der durchschnittliche Leerstand beträgt 2,9 Prozent und damit unter dem sächsischen Durchschnitt von 5,6 Prozent.
 

Kleingartendichte Pirna

  • Gartenfläche pro Einwohner von Pirna (= städtebauliche Größe): 26,4 m²/Einwohner.
    Der Richtwert vom Deutschen Städtetag beträgt 12 m²/Einwohner
  • Anzahl der Kleingärten auf 100 Einwohner (= zeigt den Versorgungsgrad): 7,2 Gärten/100 Einwohner
    Der Durchschnitt für Sachsen beträgt 5,6 Gärten/100 Einwohner.

Planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlagen

Das allgemeine Städtebaurecht bestimmt Kleingartenanlagen als Grünflächen, nicht als Baugebiete. Die baulichen Anlagen sind der zweckbestimmten Grünnutzung untergeordnet. Ihre Zulässigkeit ist in § 3 BKleinG geregelt.

Die Stadt Pirna hat in Wahrnehmung ihrer Planungshoheit im Vorfeld des Flächennutzungsplanes einen Kleingartenentwicklungsplan erarbeitet und fortgeschrieben, um die Kleingartenanlagen als Teil des städtischen Grünverbundes bei der städtebaulichen Entwicklung in Pirna zu berücksichtigen. Der Kleingartenentwicklungsplan und der Landschaftsplan sind aufeinander abgestimmt und als Fachplanungen eine wichtige Voraussetzung für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes.
Der vorliegende rechtskräftige Flächennutzungsplan übernimmt den Bestand der Kleingartenanlagen als eine spezifische Form der Grünflächennutzung aus dem Kleingartenentwicklungsplan.

Eine endgültige planungsrechtliche Sicherung kann jedoch nur durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) als Dauerkleingarten erfolgen. § 1 Abs. 3 BKleinG bestimmt: "Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist“.

Grundsätzlich sind Kleingartenanlagen als öffentlich zugängliche Grünflächen ein beachtliches Potential zur Naherholung der Bürger und zur ökologischen Stadtgestaltung.