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Bürgerinformationen aus Sicht der Feuerwehr

Brennen und Löschen

Bundesweiter Warntag

Einmal im Jahr  ist bundesweiter Warntag. Neben den Sirenen werden an diesem Tag auch alle Warn-Apps Meldungen ausspielen und das Fernseh- und Rundfunk-Programm wird unterbrochen, um zu Testzwecken Warnungen zu verkünden. Smartphones werden über Cell Broadcast eine Mitteilung zum Probealarm erhalten. Ziel der Aktion ist es, zum einen die Funktionalität der verschiedenen Warnsysteme zu testen und zum anderen die Bevölkerung für solche Warnsignale zu sensibilisieren.

Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag

Eis und Schnee

Gefahr durch herabfallendes Eis

Herabfallende Eisstücke und -zapfen verursachten in der Vergangenheit immer wieder Schäden an Personen und Fahrzeugen. Durch Tauprozesse kommen Eis und Schnee auf den Dächern ins Rutschen und fallen auf die Gehwege und Straßen hinab. Dies betrifft regelmäßig vor allem Pirnas Altstadt und den Bereich der Garten- und Bahnhofsstraße und deren Nebenstraßen. Die Feuerwehr mahnt daher zu besonderer Vorsicht nach langen Frostperioden.

Feuerwerk

Zu Silvester sind Knaller & Raketen einfach nicht wegzudenken. Jedoch kommt es jedes Jahr wieder zu schweren Unfällen – meist als Folge falscher Handhabung von Pyrotechnik. Desweiteren gibt es auch jedes Jahr zahlreiche Einsätze für die Feuerwehren, die infolge von explodierten Knallern & Raketen zu Brandeinsätzen ausrücken muss.

Tipps für ein sicheres Silvesterfest

  • Nur geprüfte Pyrotechnik kaufen! Es sollte das CE-Zeichen mit der Registriernummer als auch die Kennummer der Prüfstelle erkennbar sein.
  • Kein ungeprüftes Feuerwerk kaufen z.B. im Ausland
  • Blindgänger liegen lassen und kein zweites Mal anzünden, diese könnten noch explodieren und Menschen verletzen
  • eventuelle Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper beachten
  • die Feuerwerkskörper nie in der Hand halten und abbrennen
  • Kinder grundsätzlich vom Feuerwerk fern halten
  • Raketen und Knaller niemals in Richtung von Menschen, Tieren oder auch Gebäuden zünden
  • alkohlisierte Personen sollten das Feuerwerk lediglich als Zuschauer bewundern, da Alkohol das Reaktionsvermögen erheblich einschränken kann
  • Feuerwerk niemals in geschlossenen Räumen entzünden
  • Feuerwerkskörper nicht selber herstellen
  • Dachfenster und Fenster schließen, damit keine Raketen und Knaller die Wohnräume gelangen können
  • brennbare Gegenstände in der Silvesternacht vom Balkon entfernen

Informationen zu Vorraussetzungen und Kosten einer Ausnahmegenehmigung von Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit.

Grünschnittverbrennung

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen fällt nicht in den Bereich der Ausnahmen nach Polizeiverordnung und kann somit nicht als Lagerfeuer genehmigt werden. Auch das Abbrennen von offenen Feuern in befestigten Feuerschalen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ist generell verboten. Die Verbrennung führt in den meisten Fällen zu starken Rauchentwicklungen und damit zu einer erheblichen Belästigung der unmittelbaren Nachbarschaft. Kommt die Feuerwehr aufgrund des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen zum Einsatz, so ist die verursachende Person zum Ersatz der Kosten gem. § 69 SächsBRKG verpflichtet.

Weitere Infos zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Lagerfeuer (anmelden) unter Dienstleistungen A-Z

Grillen

In jedem Jahr geschehen durch den allzu leichtfertigen und sorglosen Umgang mit Grillgeräten mehrere hundert schwere Unfälle und Brände in Deutschland. Oft gehen diese mit schweren Verbrennungen und lebenslangen Folgen einher, wenn leicht bekleidete Personen beim unsachgemäßen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten durch Stichflammen verletzt werden. Aber auch der nicht richtig gewählte Aufstellungsort von Gas- und Kohlegrills kann unbemerkt zu einer Kohlenmonoxidvergiftung führen.

Sicherheit beim Grillen – Verhaltensweisen, Hinweise und Erste Hilfe

Himmelslaternen

Himmelslaternen haben in der Vergangenheit immer wieder Brände verursacht

Die Verwendung und der Verkauf von Himmelslaternen ist verboten. 

Die unbemannten ballonartigen Flugleuchtkörper erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Da diese eine Höhe von bis zu 500 Metern und eine Flugweite von mehreren Kilometern erreichten, dabei jedoch nicht gesteuert werden könnten und mitunter beim Herabsinken auf die Erde noch brannten, gehen von ihnen erhebliche Gefahren aus.

Das Verkaufsverbot geht zurück auf den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/20. Eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter hatten damals eine Himmelslaterne in der Nähe des Zoos steigen lassen. Bei der Brandkatastrophe starben 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.

Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
 

Hochwasser

Über die folgenden Verlinkungen können Informationen zur Hochwasserprävention, Hintergründe zu Hochwässern, zum Hochwasserschutz und interaktives Kartenmaterial mit Pegelständen abgerufen werden:

Insekten

Zu den Einsatzaufgaben im Sommer gehört für die Feuerwehr auch die Entfernung von Wespen-, Bienen- und Hornissennestern im Stadtgebiet. Diese Insekten stehen unter Naturschutz und müssen in der Regel mit der Unterstützung von Imkern oder Kammerjägern umgesetzt werden. Gründe dafür gibt es viele. Wenn sich im Umfeld der Insekten kleine Kinder befinden oder Menschen, die bei einem Stich eine allergische Reaktion erwarten, ist eine solche Umsetzung notwendig. Eine Beseitigung dieser Tierarten kann nur in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. 

Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist ein Teil der allgemeinen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und nach Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Für Bürgerinnen und Bürger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörde Ansprechpartner.

Weitere Informationen zum Katastrophenschutz

Lagerfeuer

Das Abbrennen offener Feuer ist in der Polizeiverordnung der großen Kreisstadt Pirna zu finden:

§ 14 – Abbrennen offener Feuer

(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen offene Feuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten mit einem maximalen Durchmesser von 1,50 Meter oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.

(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.

(3) Auf Flächen im Sinne des § 2 dieser Verordnung ist es verboten außerhalb zugelassener Feuerstellen ein offenes Feuer zu unterhalten.

(4) Das offene Verbrennen von Bioabfällen, insbesondere Grünschnitt, zum Zwecke der Beseitigung ist grundsätzlich nicht zulässig bzw. bedarf einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde.

(5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG und des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen werden von dieser Regelung nicht berührt.


Lagerfeuer beantragen

Notruf 112

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale. Die Notrufnummer 112 kann von überall her erreicht werden: Egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon. Beim Handy muss allerdings eine SIM-Karte eingelegt sein.

Meldung von Notfällen

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welcher Art sind die Verletzungen?
  • Warten auf Rückfrage!

Weitere Notrufdienste

Photovoltaikanlagen

Wenn die Photovoltaikanlage Bestandteil eines baugenehmigungsbedürftigen Bauvorhabens ist, ist diese in den Brandschutznachweis des Bauvorhabens mit einzubeziehen. Die Feuerwehr empfiehlt, zur Unterstützung dieses Nachweises folgendes Informationsblatt zu verwenden.

Informationsblatt Solaranlagen

Rauchmelder/CO-Melder

Bei Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2016 Rauchmelder spätestens bei Bezugsfertigkeit vorhanden sein. Bestandsbauten bzw. Altbauten müssen seit dem 08.06.2022 nachgerüstet werden und bis spätestens zum Ablauf des 31.12.2023 nachgerüstet sein (siehe auch § 47 SächsBO).

Informationen zu Rauchmeldern.

Stromausfall

Wirtschaft und Bevölkerung sind hierzulande an eine stabile Stromversorgung gewöhnt und können sich auf die ständige Verfügbarkeit verlassen. Störungen kommen äußerst selten vor, sind meist örtlich begrenzt und in der Regel in wenigen Stunden behoben. Doch in Notsituationen kann es vorkommen, dass Energie erst nach einem oder mehreren Tagen wieder bereitsteht (z.B. bei einem Hochwasser oder eine Havarie). Deshalb ist es durchaus nützlich und im eigenen Interesse, vorzusorgen.

Vorsorgen für den Stromausfall

Verhalten im Brandfall

Bildhafte Darstellung für das Verhalten im Brandfall

Warnung der Bevölkerung

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Dazu zählt insbesondere die Information über konkrete Verhaltensmaßnahmen.

Bevölkerungsschutz – sachsen.de

Weihnachten

Echte Kerzen verbreiten an Weihnachten mit ihrem warmen Schein besinnliche Stimmung, beleuchten Christbaum, Adventskranz und Gabentisch. Jedoch kann das faszinierende Flackern vor allem Kinder dazu verleiten, die Gefahren des Feuers zu vergessen.

Tipps für ein sicheres Weihnachtsfest

  • Kerzen nicht in Reichweite von brennbaren Materialien stellen (z.B. Gardinen, Geschenkpapier, usw.)
  • Kerzen auf feuerfester Unterlage standsicher aufstellen, außerhalb der Reichweite von Tieren und Kindern
  • offenenes Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen
  • Tannenzweige trockenen mit der Zeit aus und werden somit zur akuten Brandgefahr
  • trockene Zweige entfernen und Weihnachtsbaum mit Wasser versorgen, um die Brandgefahr zu reduzieren
  • geeignetes Löschmittel, wie Wassereimer oder Löschdecke bei offenem Feuer bereithalten
  • bei elektrischen Geräten wie z.B. Lichterkette auf ein Prüfsiege achtenl, das den VDE Bestimmungen entspricht
  • Rauchwarnmelder installieren