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Ausschreibung zum Verkauf Grundstück Hohe Straße 1, Flurstücke 911/21 und 910 der Gemarkung Pirna

Die Große Kreisstadt Pirna schreibt das mit einem denkmalgeschützten Gemeindezentrum (Vereins- und Veranstaltungshaus) bebaute Grundstück

Hohe Straße 1, Flurstücke 911/21 und 910 der Gemarkung Pirna mit einer Gesamtgröße von 7.646 m²

meistbietend zum Verkauf aus.

Mindestgebot:  235.000 EUR

Die Gebote müssen ein Nutzungskonzept, das der besonderen historischen und kulturellen Bedeutung des Objektes für die Stadt Pirna gerecht wird, ein Kaufpreisgebot sowie den Nachweis der Finanzierung enthalten. Das Nutzungskonzept wird als Investitionsverpflichtung Bestandteil des abzuschließenden Kaufvertrages. Im Kaufvertrag wird die Realisierung des Vorhabens mittels eines Wiederkaufrechtes zugunsten der Stadt gesichert sowie für den Fall der Weiterveräußerung des erworbenen Grundbesitzes innerhalb von 10 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages eine Mehrerlösklausel vereinbart.
Fragen zum Nutzungskonzept werden bitte an den Ansprechpartner Denkmalschutz im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz gerichtet.

 

Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort

„Immobilienverkauf – Grundstück Hohe Straße 1 (bitte nicht öffnen)“ bis zum 05.09.2024 an die

Stadtverwaltung Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna einzureichen.

Die Große Kreisstadt Pirna ist nicht zur Annahme eines Angebotes verpflichtet.

 

Nähere Informationen sind über den Fachdienst Liegenschaften der Stadtverwaltung Pirna (Kontaktbox oben) zu erhalten.

Fragen und Antworten

Welche denkmalrechtlichen Aspekte gilt es für die Immobilie Hohe Straße 1 zu beachten?

Momentan wird gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege ein einheitlicher Ansatz für den Umgang mit der Denkmalimmobilieerarbeitet. Hauptsächlich geht es um den Erhalt der Gebäudesubstanz, dies betrifft u.a. die straßenseitige Ansicht und das obere Gebäude mit dem kleinen Saal. Der Kopfbau und der kleine Saal im Osten sollen erhalten bleiben. Im Inneren des Gebäudes sind nutzungsabhängige Veränderungen von Grundrissen etc. möglich. Der ehemalige Saal kann aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der vorhandenen Bausubstanz durch einen neuen Anbau ersetzt werden. Die Größe und Gestaltung muss zum übrigen Denkmalobjekt passen, auch ein moderner Anbau ist denkbar. Die Überlegungen und Planungen müssen mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden.

Die Gestaltung ist sicher auch abhängig vom angestrebten Nutzungskonzept.

Wie ist die Standsicherheit des Objektes/Anbaus zu beurteilen und droht hier ein Nutzungsverbot? Wie ist die Bausubstanz zu beurteilen? Sind die Risse sogenannte Setzrisse die bauhandwerklich saniert werden können?

Mit einer neuen gewerblichen Nutzung eines vorhandenen Gebäudekomplexes und hoher Nutzerzahl gehen bestimmte baurechtliche Anforderungen einher, welche von Bauingenieuren, Architekten und Entwurfsverfassern erläutern werden können. Diese können auch eine Einschätzung geben, wie mit einer solchen Bausubstanz umgegangen wird.

Bei den Rissen, handelt es sich wahrscheinlich um Setzungsrisse, welche statisch zu untersuchen sind und für die es bautechnische Lösungen bei einer Sanierung gibt. Für ein Gebäude mit dieser langen Standzeit sind solche Bestandsdokumentationen normal.

Wie umfänglich sind die Brandschutzauflagen für den weiteren Betrieb, mit welchen Maßnahmen und Kosten ist hier zu rechnen?

Entsprechend der Gebäudeklasse und Nutzung, gerade auch für separate Veranstaltungen, sind hier bestimmte baurechtliche Anforderungen zu stellen, u.a. und vor allem an den Brandschutz.
Diese werden am Ende in der Gesamtplanung bewertet und mit dem jeweiligen beauftragten Planer ausgearbeitet (erforderliche Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren usw.).

Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Farbanpassung der Fassade, die es zu beachten gilt?

Eine Farbabstimmung zum Außenanstrich, auch in einem anderen Farbton, wie vorhanden, ist möglich. Die Farbe sollte einen zurückhaltenden Farbton (z. B. gebrochene Farben, Pastelltöne, eher erdfarben) haben. Herangezogen wird dazu die Farbpalette von KEIM.

Dazu gibt es im Bauantragsverfahren dann die entsprechenden Farbabstimmungen mit den Denkmalbehörden. Es wird eine der denkmalschutzrechtlichen Auflagen im Baugenehmigungsverfahren sein.

Wie ist mit dem Saal umzugehen?

Die Integration des vorhandenen Saales in ein Nutzungskonzept stellt eine Möglichkeit im Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz dar.

Von Seiten der Denkmalbehörden wurde die Möglichkeit eines Saalabrisses gesehen, um auch eine andere sinnvolle Nutzung des Gebäudekomplexes und ein anderes Nutzungskonzept realisieren zu können.

 Der Erhalt eines Denkmals ist auch von der Realisierung eines sinnvollen, dauerhaften Nutzungskonzeptes abhängig. Dazu bedarf es auch an Zugeständnissen und gemeinsamen Kompromissen zu erforderlichen Veränderungen, insbesondere von Anbauten.

Der Saalneubau oder ein Ersatzneubau mit anderen Nutzungseinheiten ist nicht zwingend, aber aus Sicht und Einschätzung der Denkmalbehörden möglich.