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Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, seine objektive Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind.

Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn und beeinflusst damit auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrages sind die Finanzämter zuständig.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrages – im Fall der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils – mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben. Der Hebesatz ist von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen. Dies erfolgt in Pirna im Rahmen der Haushaltssatzung.

Hebesatz Gewerbesteuer: 400 v.H.