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Sondernutzungen im Stadtgebiet Pirna – Veranstaltungswerbung

Von einer Sondernutzung spricht man, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden und durch diese Nutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Dazu zählt zum Beispiel das Aufhängen von Plakaten und Geländertransparenten im Rahmen von Veranstaltungswerbung.

Für solche Sondernutzungen ist im Vorfeld eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung einzuholen. Genauere Informationen – auch zu den entsprechenden Gebühren – können der Sondernutzungssatzung in der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Verkehrsflächen und -anlagen“ entnommen werden.

Für Plakate und Geländertransparente muss die Antragstellung 4 Wochen vor der geplanten Plakataktion erfolgen. Dazu muss die Angabe von Anzahl, Werbedauer und Werbeinhalt erfolgen. Werbung ist prinzipiell nur für Veranstaltungen möglich. Genehmigt werden maximal 100 Plakate A1 mit einer Werbedauer von Maximal 4 Wochen.

Mögliche Standorte für Geländertransparente:

  • Königsteiner Straße – Robert-Koch-Straße
  • Rudolf-Renner-Straße, Ausfahrt Leglerstraße
  • Schandauer Straße – Hohe Straße (Sandsteinmauer ehemaliges „Hanno“)
  • Clara-Zetkin-Straße – Königsteiner Straße
  • Königsteiner Straße, Einmündung Breite Straße
  • Fähranlegestelle
  • Krietzschwitzer Straße, Kreisverkehr „Schlosskurve“