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Mahnung und Vollstreckung

Der Fachdienst Finanzbuchhaltung ist u.a. für die Eintreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Pirna im Zuge des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens sowie die Einleitung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens im Falle privatrechtlicher Forderungen zuständig.

Wird eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Für diese wird nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen i.V.m. der Verwaltungskostensatzung für weisungsfreie Angelegenheiten der Stadt Pirna eine Mahngebühr erhoben. Diese Mahngebühr ist auch zu zahlen, wenn sich Zahlung und Mahnung zeitlich überschnitten haben.

Betroffene, die der Auffassung sind, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgte, weil rechtzeitig gezahlt wurde oder der Zahlungsanspruch nicht bestand, sollten sich unverzüglich telefonisch oder persönlich mit dem auf der Mahnung genannten Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Gleiches gilt, wenn ein Vollstreckungsbediensteter der Stadt Pirna Betroffene aufsuchen wollte, jedoch nicht angetroffen und eine entsprechende Nachricht hinterlassen hat. Dadurch können weitere Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohn- und Kontenpfändungen, Sachpfändungen usw.), welche mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, vermieden werden.

Wenn der Betrag nicht sofort und in voller Höhe beglichen werden kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung, d.h. die Fälligkeit kann evtl. hinausgeschoben werden. Dazu sollte unverzüglich Kontakt mit derjenigen Stelle, die den Bescheid bzw. die Rechnung erlassen bzw. ausgestellt hat, aufgenommen und der Fachdienst Finanzbuchhaltung informiert werden.