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Hausnummernvergabe im Stadtgebiet Pirna

Durch die Vergabe einer Hausnummer wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes gesichert. Antragsberechtigter ist der Grundstückseigentümer, da er die Kennzeichnungspflicht des Grundstückes hat.

Die Erteilung einer Hausnummer wird durch den Fachdienst Stadtplanung ausschließlich auf schriftlichen Antrag erteilt. Für die Beantragung einer Hausnummer werden ein Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Grundstückszufahrt benötigt.

Für die Erteilung einer Hausnummer wird eine Gebühr in Höhe von 41,00 Euro erhoben. Für die Ablehnung einer Hausnummer wird eine Gebühr von 23,00 Euro erhoben.