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Gewerbezentralregisterauszug

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) enthält Informationen darüber, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Er kann auch als „gewerberechtliches Führungszeugnis“ angesehen werden.

Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit vor der Genehmigung eines Gewerbes verlangt.

Natürliche Personen stellen den Antrag bei der Meldebehörde des Wohnortes des Betroffenen, juristische Personen bei der Meldebehörde des Sitzes der Hauptniederlassung. Der Antrag wird von dort an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Bei der Beantragung muss angeben werden, für welchen Zweck (z.B. Ausschreibung, Gewerbeerlaubnis etc.) der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gebraucht wird. Sollte der Registerauszug an eine Behörde geschickt werden, ist deren genaue Bezeichnung bei Antragstellung mitzuteilen.

Die Antragsstellung kann persönlich direkt bei der zuständigen Stelle erfolgen oder im Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Für die schriftliche Beantragung kann ein formloser Antrag mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes per Post (Stadtverwaltung Pirna-Gewerbeangelegenheiten - Am Markt 1/2 - 01796 Pirna) gesendet werden. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung über die Beantragung und einen Gebührenbescheid auf dem Postweg.

Für die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, entsteht eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro.