Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
Die Zustellung der Gewerbemeldung kann persönlich, per Post (Stadtverwaltung Pirna – Gewerbeangelegenheiten-Am Markt 1/2-01796 Pirna) oder auch per E-Mail erfolgen. In jedem Fall muss die Gewerbemeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, sowie als Anlage eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes mit der letzten Meldebescheinigung beinhalten.
Welche Anforderungen eventuell noch erfüllt werden müssen, finden Sie unter den unten genannten Hinweisen.
Im Fall einer persönlichen Vorsprache ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe-angelegenheiten im eigenen sowie im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Termin notwendig ist oder ob Ihr Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu klären ist.
Wird die Anzeige mittels Online-Verfahren versendet, benötigen wir für die Bearbeitung eine Unterschrift auf dem am Ende erzeugten PDF-Formular. Zur Feststellung der Identität des Anzeigenden senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. Beide Dokumente können Sie uns per E-Mail übermitteln. Die E-Mailadresse finden Sie auf dem dazugehörigen Formular.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Bescheinigung der Gewerbemeldung und den Gebührenbescheid auf dem Postweg.
Sollten noch Unterlagen oder Informationen fehlen, werden Sie telefonisch oder per E-Mail von uns kontaktiert. Bitte hinterlassen Sie zu diesem Zweck immer eine Telefonnummer oder E-Mailadresse.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Hinweise zur Gewerbeanmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Wenn der Betrieb eines (stehenden) Gewerbes innerhalb der Stadt Pirna aufgenommen werden soll, muss dies bei der Stadtverwaltung Pirna angezeigt werden. Das gleiche gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
ausländische Gewerbetreibende (nicht EU)
Kopie der für die anzumeldende Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
juristische Personen
Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
GmbH in Gründung
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer
ausländische juristische Personen
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Handwerker
Nachweis über den Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer
erlaubnispflichtiges Gewerbe
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Hinweise zur Gewerbeummeldung (§14 Gewerbeordnung)
Hinweise zur Gewerbeummeldung (§14 Gewerbeordnung)
Eine Gewerbeummeldung ist zwingend erforderlich, wenn
- der Sitz des Unternehmens innerhalb der Stadt verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt,
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
- der Gegenstand des Gewerbes ausgedehnt wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei folgenden Änderungen eine Gewerbeummeldung vorzunehmen: z. B. bei Änderung Haupterwerb/Nebenerwerb, Änderung Wohnanschrift, Wechsel des Geschäftsführers.
Für eine schriftliche Gewerbeummeldung müssen – je nach Grund der Ummeldung – folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
ausländische Gewerbetreibende (nicht EU)
Kopie der für die anzumeldende Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
juristische Personen
Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
GmbH in Gründung
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer
ausländische juristische Personen
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Handwerker
Nachweis über den Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer
erlaubnispflichtiges Gewerbe
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Hinweise zur Gewerbeabmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Hinweise zur Gewerbeabmeldung (§14 Gewerbeordnung)
Wenn der Betrieb eines Gewerbes aufgeben wird, muss dieses abgemeldet werden. Dasselbe gilt, wenn der Betrieb des Gewerbes in eine andere Gemeinde verleget wird. Das Gewerbe muss dann in der früheren Gemeinde abgemeldet und bei Fortführung in der neuen Gemeinde/Stadt angemeldet werden. Ebenso muss bei einer Änderung der Rechtsform eine Gewerbeabmeldung und anschließend eine erneute Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.
Für eine schriftliche Gewerbeabmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gebühren
Gebühren
Einzelunternehmen
Gewerbeanmeldungen 40,00 Euro
Gewerbeabmeldungen 30,00 Euro
Gewerbeummeldung: 30,00 Euro (ohne Anzeigepflicht: 25,00 Euro)
Eingetragene Firman (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG, OHG)
Gewerbeanmeldung 50,00 Euro
Gewerbeabmeldung 40,00 Euro
Gewerbeummeldung: 50,00 Euro (ohne Anzeigepflicht: 25,00 Euro)
Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Wer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der so genannten Urproduktion) ein Unternehmen gründet, muss die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit innerhalb eines Monats lediglich anzeigen. Es besteht keine Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes nach § 14 Gewerbeordnung.
Das Formular „Anzeige Land- und Forstwirtschaft“ kann für die Aufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes verwendet werden.
Sollten Änderungen in einem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingetreten sein oder wird beabsichtigt, die Erwerbstätigkeit aufzugeben, verwenden Sie bitte das Formulare „Änderung/Aufgabe Land- und Forstwirtschaft“.
Nach der Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung, besteht zusätzlich die Verpflichtung dem Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.
Für die jeweilige Anzeige wird eine Rahmengebühr zwischen 10,00 Euro und 40,00 Euro erhoben.