Gästetaxe und Gästekarte mobil
Am 1. Januar 2020 hat die Stadt Pirna eine Gästetaxe eingeführt. Sie wird zur Finanzierung touristischer Infrastruktur oder Angebote verwendet. Erhoben wird die Gästetaxe in Höhe von 3 € pro Nacht von allen Personen, die in Pirna entgeltpflichtig übernachten beispielsweise in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -zimmern, Jugendherbergen sowie auf Campingplätzen.
Im Gegenzug erhalten Besucher von ihrem Beherbergungsbetrieb exklusiv die Gästekarte mobil, mit der sie nicht nur zahlreiche Vergünstigungen in der gesamten Sächsischen Schweiz erhalten, sondern auch noch in den Tarifzonen Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) vom Anreise- bis zum Abreisetag den öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei nutzen können. Das beinhaltet S-Bahn, Regionalbahnen, Linienbusse und Fähren. Für Fahrten über die Sächsische Schweiz hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden oder in die Böhmische Schweiz, ist ein günstiger Anschlussfahrschein zu lösen.
Wer muss die Gästetaxe zahlen?
Wer muss die Gästetaxe zahlen?
Alle Personen, die in der Stadt Pirna gegen Entgelt übernachten und keine Einwohner sind, sind gästetaxpflichtig.
Nicht gästetaxepflichtig sind lediglich vorübergehende Besuche ohne Zahlung eines Entgelts, wenn diese als sozialadäquat anzusehen sind, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen und Personen, welche nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Pirna zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, einschließlich die, die nachweislich von der Zweitwohnungsteuer befreit sind.
Wie hoch ist die Gästetaxe?
Wie hoch ist die Gästetaxe?
Die Gästetaxe beträgt ganzjährig 3 EUR (brutto) je Tag und Person. Sie wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen, An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
Dienstreisende zahlen jährlich für höchstens sechs Wochen. (Dies entspricht 42 Übernachtungen)
Die Gästetaxe beinhaltet einen Betrag von 1 EUR zur Finanzierung der Mobilitätskarte. Dieser Betrag wird im Namen und auf Rechnung der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) und der Partner des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) als Erbringer der Leistung vereinnahmt. Die Gästetaxe beinhaltet die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Höhe. Davon ausgenommen ist der Anteil von 1 EUR für die Mobilitätskarte, welcher als durchlaufender Posten an den Leistungserbringer weitergereicht wird.
Dauercamper (alle Camper, welche einen Stellplatz für die Saison angemietet haben) zahlen unabhängig von der Dauer und Häufigkeit der Nutzung jährlich eine Pauschale von 50 EUR/ Person.
Müssen Gäste, die sich aus beruflichen Gründen in Pirna aufhalten, auch Gästetaxe zahlen?
Müssen Gäste, die sich aus beruflichen Gründen in Pirna aufhalten, auch Gästetaxe zahlen?
Ja, es spielt bei der Erhebung der Gästetaxe keine Rolle aus welchem Grund sich der Gast in der Stadt Pirna aufhält. Lediglich Verwandtenbesuche ohne Zahlung eines Übernachtungsentgeltes sind von der Gästetaxe ausgenommen.
Wer ist von der Gästetaxe befreit?
Wer ist von der Gästetaxe befreit?
Von der Gästetaxe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (d.h. Kinder bis 15 Jahre; endet am 16. Geburtstag); Teilnehmer an Schulfahrten; Begleitpersonen von Schwerbeschädigten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird sowie Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können (nachdem der Gast die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat).
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxe sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Gast nach Einsichtnahme zurückzugeben.
Wer zahlt einen ermäßigten Gästetaxbeitrag?
Wer zahlt einen ermäßigten Gästetaxbeitrag?
Die ermäßigte Gästetaxe beträgt ganzjährig 1,50 EUR (brutto) je Tag und Person. Ermäßigungen werden gewährt für Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (d.h. im Alter zwischen 16 und 24 Jahren, beginnt am 16. Geburtstag und endet am 25. Geburtstag) sowie
Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt.
Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Ermäßigung gewährt.
Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Gästetaxe sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Gast nach Einsichtnahme zurückzugeben.
Wann wird die Gästetaxe fällig?
Wann wird die Gästetaxe fällig?
Die Gästetaxeschuld entsteht mit dem Tag des Eintreffens in der Stadt Pirna.
Sie wird am ersten Aufenthaltstag fällig und ist beim Beherberger mit der Übernachtungsrechnung zu entrichten.
Wer bekommt eine Gästekarte/ Mobilitätskarte?
Wer bekommt eine Gästekarte/ Mobilitätskarte?
Jede Person, die in der Stadt Pirna der Gästetaxepflicht unterliegt, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Dies gilt auch für Personen, die von der Gästetaxe befreit sind. Die Gästekarte ist nicht übertragbar!
Die Gästekarte ist gleichzeitig Mobilitätskarte und ermöglicht Übernachtungsgästen die unentgeltliche Nutzung der Nahverkehrsmittel der Partner im VVO gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Tarifverbundes Oberelbe in den Tarifzonen Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt (Tarifzonen 70, 71, 72, 73) vom Anreise- bis zum Abreisetag für beliebig viele Fahrten. Das beinhaltet S-Bahn, Regionalbahnen, Linienbusse und Fähren. Sonderverkehrsmittel, wie die Kirnitzschtalbahn oder die Fähre Rathen sind ausgenommen. Für Fahrräder sowie Fahrten über die Sächsische Schweiz hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden oder in die Böhmische Schweiz, ist ein gesonderter Fahrschein zu lösen.
Dauercamper erhalten keine Mobilitätskarte.
Wie hat die Meldung bei Eröffnung oder Aufgabe einer Beherbergungsstätte zu erfolgen?
Wie hat die Meldung bei Eröffnung oder Aufgabe einer Beherbergungsstätte zu erfolgen?
Wer eine Beherbergungsstätte neu eröffnet oder endgültig aufgibt, hat dies der Kultur- und Tourismusgesellschaft Pirna mbH (KTP) innerhalb eines Monats über das Antragsformular mitzuteilen. Das ausgefüllte Formular soll dann im TouristService Pirna, Am Markt 7, 01796 Pirna abgeben werden.
Welche Meldepflichten sind zu erfüllen?
Welche Meldepflichten sind zu erfüllen?
Der Beherberger ist verpflichtet, die bei ihm Unterkunft nehmende ortsfremde Person zur Gästetaxe anzumelden. Für die Anmeldung der gästetaxepflichtigen Person ist der herausgegebene Meldeschein zu verwenden. Dieser Meldeschein enthält die Angaben nach dem Bundesmeldegesetz.
Wie lange sind die Meldescheine aufzubewahren?
Wie lange sind die Meldescheine aufzubewahren?
Die Meldescheine sind vom Tag der Anreise der beherbergten Person an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
Was muss der Beherberger noch beachten?
Was muss der Beherberger noch beachten?
Wer innerhalb der Stadt Pirna eine Unterkunft betreibt, ist verpflichtet, die Gästetaxe von seinen Übernachtungsgästen einzuziehen.
Jeder Beherberger ist verpflichtet, die innerhalb eines Kalendermonats erhaltene Gästetaxe bis zum 10. Werktag des Folgemonats bei der KTP zu melden. Bei Nutzung des elektronischen Meldesystems erfolgt der Nachweis per elektronischer Datenübermittlung.
Der gemeldete Betrag ist zur Fälligkeit gemäß Zahlungsaufforderung auf das Konto der Stadt Pirna zu überweisen bzw. kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Des Weiteren ergibt sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen. D. h. die Stadt Pirna ist nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (§ 3 SächsKAG) berechtigt, zur Überprüfung der in den Anmeldungen gemachten Angaben die Vorlage von Geschäftsunterlagen zu verlangen (§ 92 AO) und Prüfungen in den Geschäftsräumen des Abgabepflichtigen anzuordnen und durchzuführen (§§ 193ff. AO).
Wie soll sich der Beherberger verhalten, wenn sich ein Gast weigert, seiner Pflicht zur Zah-lung der Gästetaxe nachzukommen?
Wie soll sich der Beherberger verhalten, wenn sich ein Gast weigert, seiner Pflicht zur Zah-lung der Gästetaxe nachzukommen?
Der Beherberger wird in diesen Fällen ausschließlich dann von der Haftung frei, wenn er einen entsprechenden Vorfall jeweils unverzüglich gegenüber der KTP bzw. der Stadt Pirna anzeigt. Der Anzeige ist eine Kopie der Meldebescheinigung des betreffenden Gastes sowie der mitreisenden Personen, aus der dessen Name und Privatanschrift (Anschrift der Hauptwohnung) hervorgeht (§ 30 Absatz 2 Bundesmeldegesetz), beizufügen.
Haftet der Beherberger ggü. der Stadt Pirna?
Haftet der Beherberger ggü. der Stadt Pirna?
Der Beherberger haftet voll gegenüber der Stadt Pirna für den vollständigen und richtigen Einzug der Gästetaxe und sollte deshalb auch im eigenen Interesse seine Gäste auf die Gästetaxepflicht bereits beim buchen hinweisen.
Wann werden Beherberger mit einem Bußgeld belegt?
Wann werden Beherberger mit einem Bußgeld belegt?
Mit einem Bußgeld wird belegt, wer ordnungswidrig entsprechend § 11 der Gästetaxesatzung handelt.
D.h. insbesondere
- wer sich als Beherberger nicht ordnungsgemäß anmeldet
- die fällige Gästetaxe nicht anhand der Übernachtungszahlen bis zum zehnten Werktag des Folgemonats nachweist
- wer als Gast, welcher sich geweigert hat die Gästetaxe zu zahlen, dies nicht spätestens nach Aufforderung nachholt.
Wichtiges im Überblick
Gästekarte mobil
Mit der Gästekarte mobil kostenlos mit Bus, Bahn und Fähre fahren.
Gästetaxesatzung
Übernachtung buchen
Übernachtungsmöglichkeit in Pirna finden und direkt buchen.
Camping und Herbergen
Ob Zelt, Wohnmobil oder Jugendherberge – in Pirna findet man alles.