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Funktionen

Für jedes Wahllokal gibt es einen Wahlvorstand, welcher sich aus folgenden Wahlhelfern mit zum Teil unterschiedlichen Aufgaben zusammensetzt

Wahlvorsteher

Der Wahlvorsteher nimmt unter anderem diese Aufgaben wahr:

  • Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Aufsicht über Wahlkabine und Wahlurne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes)
  • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk
  • Auszahlung der Aufwandsentschädigung
  • Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

Schriftführer

Auch der Schriftführer hat am Wahltag spezielle Aufgaben:

  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses
  • Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
  • Abgabe der Wahlunterlagen gemeinsam mit dem Wahlvorsteher

Stellvertreter

Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Aufgaben der Beisitzer.

Beisitzer

Während des Wahltages führen Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen, bzw. Personalausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Ordnen des Zutritts zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
  • Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen

Für diese Aufgaben werden Wahlhelfer gesucht. Wer Interesse an dieser Tätigkeit, erklärt sich bitte bereit, als Wahlhelfer mitzuwirken, um eine ordnungsgemäße Durchführung und Ergebnisermittlung der Wahl abzusichern.