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Oberbürgermeisterwahl

Der Oberbürgermeister hat das wichtigste politische Amt der Stadt inne. Er ist Leiter der Stadtverwaltung und Vorsitzender des Stadtrates.

Das Mindestalter der Kandidaten beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 64 Jahre. Die Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters müssen nicht zwingend in der Gemeinde oder dem Landkreis wohnen.

Die sächsischen Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden direkt gewählt. Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt sieben Jahre.

Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgänge geben. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig. Hierbei können alle Kandidaten, die beim ersten Wahlgang bereits dabei waren, wieder antreten, neue Kandidaten dürfen allerdings nicht mehr hinzukommen. Bei der Neuwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (relative Mehrheit). Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

In Pirna wurde zuletzt am 26. November 2023 (1. Wahlgang) bzw. am 17. Dezember 2023 (2. Wahlgang) das Amt des Oberbürgermeisters gewählt. Neuwahlen sind also im Jahr 2030 vorgesehen.