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Informationen zur Landtagswahl

Aktuelles zur Landtagswahl am 1. September 2024

Wählerverzeichnis

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben und die nicht nach § 12 Sächsisches Wahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses war der 21. Juli 2024. Alle Personen, welche an diesem Tag gemeldet und wahlberechtigt sind, wurden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Verlegen Wahlberechtigte ab dem Stichtag ihre Wohnung innerhalb des Freistaates Sachsen, so bleiben sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, für den sie am Stichtag gemeldet waren (§ 13 Sächsische Landeswahlordnung).

 

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 11. August 2024 an alle Wahlberechtigten versendet.

 

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab 6. August 2024 erfolgen.

Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

1. Online-Antrag auf www.pirna.de
Eine online-Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist ab 2. August 2024; 8:00 Uhr auf der Startseite von www.pirna.de möglich. Für die Online-Beantragung wird die Nummer des Wahlbezirkes und die eigene Nummer im Wählerverzeichnis benötigt. Beide Angaben stehen auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung. Bitte alle notwendigen Angaben korrekt ausfüllen.

2. Der klassische Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diesen bitte vollständig ausfüllen und nicht vergessen zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist keine Bearbeitung des Antrages möglich! Der Antrag kann mit der Post in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Pirna geschickt oder direkt vor Ort abgegeben werden.

3. Wählen im Briefwahlbüro
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ab 12. August 2024 direkt im Briefwahlbüro der Stadt Pirna seine Stimme abzugeben. Bitte dabei beachten, dass auch in diesem Fall der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt werden muss. Dafür bitte die Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Das Briefwahlbüro der Stadt Pirna befindet sich im Stadthaus, Am Markt 10, im Erdgeschoss links und hat vom 12. bis 30. August 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag8 – 12 Uhr13 – 16 Uhr
Dienstag8 – 12 Uhr13 – 16 Uhr
Mittwoch8 – 12 Uhr13 – 16 Uhr
Donnerstag8 – 12 Uhr13 – 18 Uhr
Freitag8 – 12 Uhr 
Freitag, 30.08.20248 – 12 Uhr13 – 16 Uhr

Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss den Antrag des Anderen vollständig ausgefüllt (auch die Angaben zur bevollmächtigten Person) und unterschrieben zur Abholung mitbringen. Eine bevollmächtigte Person darf nur für maximal vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.

Informative Links zur Landtagswahl