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Landratswahl

Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistags und Leiter der Kreisverwaltung. Er vertritt den Landkreis und ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.

Der Landrat wird direkt von den Bürgern des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge per Mehrheitswahl für sieben Jahre gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält oder im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Mindestalter der Kandidaten liegt bei 27 Jahren, das Höchstalter bei 64 Jahren. Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger im Alter von mindestens 18 Jahren und mit Wohnsitz im Landkreis seit mindestens drei Monaten.

Die letzten Landratswahlen in Sachsen fanden am 12. Juni 2022 statt, turnusgemäß wird es also 2029 wieder Landratswahlen geben.