Kommunalwahlen
Stadtratswahl, Ortschaftsratswahlen, Kreistagswahl
Gemeinden und Landkreise müssen nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 86 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen eine von der Bevölkerung gewählte Vertretung haben. Diese muss aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sein. Alle fünf Jahre werden in Pirna im Rahmen der regelmäßigen Kommunalwahlen die Mitglieder des Kreistages, Stadtrates und der Ortschaftsräte gewählt.
In Pirna fanden die letzten Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 statt. Fünf Jahre später, im Jahr 2029 werden neue Vertreter für die Kommune gewählt.
Wahlberechtigt sind jeweils die Bürgerinnen und Bürger, d. h. diejenigen Deutschen und ausländischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet mit Hauptwohnsitz wohnen.