Bundestagswahl
Deutschland wählt im Jahr 2025 den 21. Deutschen Bundestag. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Eine Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode statt (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Den Wahltag für die Bundestagswahl bestimmt der Bundespräsident (§16 BWG) in Abstimmung mit der Bundesregierung.
Die letzte Wahl fand am 26. September 2021 statt, regulär würde Deutschland am 28. September 2025 den Bundestag neu wählen. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag für vorgezogene Neuwahlen auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt.