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Wahlbenachrichtigungen in Pirna und Dohma unvollständig — Doppelversand bei Adressen mit Hausnummernzusatz

In Vorbereitung auf die anstehenden Wahlen am 9. Juni 2024 mussten bis zum 19. Mai 2024 planmäßig alle Wahlbenachrichtigungen gedruckt und versendet werden.

Dabei wurde in der Stadt Pirna und der Gemeinde Dohma festgestellt, dass bei einigen Adressen der Hausnummernzusatz fehlte, wodurch die entsprechenden Wahlbenachrichtigungsbriefe nicht zustellbar waren. Einige Benachrichtigungen gingen den Empfängern dennoch zu.

Um zu gewährleisten, dass alle Berechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten, hat der beauftragte Druckdienstleister die fehlerhaften Benachrichtigungen neu gedruckt und auf eigene Kosten fristgemäß versendet.

Wahlberechtigte, die zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten haben, werden gebeten, die korrekte Benachrichtigung mit Hausnummernzusatz am Wahlsonntag mit ins Wahllokal zu nehmen. Bürger, die bereits die Briefwahl beantragt haben, müssen nichts weiter unternehmen. Aufgrund der Wählerverzeichnisnummer ist eine eindeutige Zuordnung sichergestellt und das Wahlrecht kann nur einmal ausgeübt werden.

Die Stadtverwaltung entschuldigt sich für etwaige Unannehmlichkeiten und dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung dient im Wahlraum als Nachweis der Wahlberechtigung. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten, um sich ausweisen zu können.