Mund- und Nasenschutz-Pflicht in der Fußgängerzone – Stadt schildert Neuregelung in der Corona-Schutzverordnung aus
Das gilt in der Stadt Pirna im Bereich der Dohnaischen Straße, der Jacobäerstraße, der Schmiedestraße, der Schuhgasse, der Schössergasse, der Barbiergasse, der Markt- und der Frohngasse. Derzeit bereitet die Stadtverwaltung eine entsprechende Beschilderung vor, die die Bürger auf diese Regelung explizit hinweist.
Diese Pflicht zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung gilt ebenfalls neben Haltestellen, in Bahnhöfen und auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen. Die betreffenden Plätze werden derzeit ebenfalls mit entsprechenden Hinweisen ausgestattet.