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Landtagswahl am 1. September 2024 — Briefwahlunterlagen ab 2. August auf pirna.de beantragen

Am 1. September 2024 findet in Sachsen die Landtagswahl statt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 11. August eine Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Pirna folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Online-Antrag auf www.pirna.de

Eine Online-Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist ab 2. August 2024, 8:00 Uhr unter www.pirna.de möglich. Für die Online-Beantragung wird die Nummer des Wahlbezirkes und die eigene Nummer im Wählerverzeichnis benötigt. Beide Angaben stehen auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung.

Klassischer Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu finden. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben kann der Antrag mit der Post in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung gesendet oder direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 6. August 2024.

Persönliche Beantragung im Briefwahlbüro

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Für die Beantragung sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig.
Das Briefwahlbüro im Pirnaer Stadthaus, Am Markt 10, Erdgeschoss links, öffnet ab dem 12. August zu folgenden Öffnungszeiten:

 

Montag, Dienstag, Mittwoch8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag8 bis 12 Uhr
Freitag, 30.08.20248 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr