Hauptlogo
Stadt

Kehrmaschinen kreiseln in Pirna — Reinigungsplan auf pirna.de abrufbar

Die Kehrmaschinen kreiseln wieder in Pirnas Straßen und kehren den Winterdreck aus den Schnittgerinnen.

Zwei Kehrmaschinen machen dieses flexible Zeitmanagement möglich. Gereinigt werden die in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Fahrbahnen, Radwege, Parkbuchten, Straßenrinnen und Straßenabläufe, Gehwege, Treppen und Überwege, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Böschungen und Gräben.

Damit die Kehrmaschine die Reinigung auf allen Teilen der Straße in guter Qualität durchführen kann, werden die Straßenzüge mit Parkmöglichkeit mindestens 72 Stunden vor der Reinigung mit Halteverboten beschildert. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Pirna Bürgerinnen und Bürger darum, den neuen Kehrplan und die damit zusammenhängenden Halteverbote unbedingt einzuhalten.

Für die Straßenreinigung erhebt die Stadt Pirna keine Gebühren.

Satzung und Kehrplan auf www.pirna.de

Die vom Stadtrat verabschiedete Straßenreinigungssatzung sowie das Straßenreinigungsverzeichnis, das alle Straßenzüge auflistet, die gereinigt werden, können im Internet eingesehen werden unter:

Satzung: www.pirna.de > Stadtinfo > Rathaus & Stadtpolitik > Ortsrecht > Verkehrsflächen und -anlagen

Kehrplan:www.pirna.de > Rathaus-online > Dienstleistungen von A - Z > Straßenreinigung

 

Gereinigt wird je nach Wetterlage von April bis November von Montag bis Donnerstag. Jede der Straßen wird aller vier Wochen einmal gesäubert. 
Der Bauhof beginnt seine Arbeit ab 6:00 Uhr, auf den größeren Zufahrtsstraßen bei Bedarf bereits früher. Bei Straßen mit Freisperrungen beginnt die Reinigung ab 7:00 Uhr.

 

Stadt bittet um Wahrnehmung der Anliegerpflichten

Auch die Anlieger sind gefordert und werden gebeten, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Für die Reinigung aller nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks verpflichtet. 
Die Reinigung der Gehwege obliegt an allen Straßen den Anliegern. Die Anliegerpflichten sind in der „Satzung der Stadt Pirna über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes“ (Link siehe oben) festgelegt.

Anliegen und Fragen in Zusammenhang mit der Straßenreinigung können per E-Mail an folgende Adresse strassenreinigung@pirna.de oder telefonisch über 03501 556 215 mitgeteilt werden.