Jetzt den Familienpass beantragen – Vergünstigungen für kinderreiche Familien und Alleinerziehende
Zudem richtet sich der Familienpass an:
- Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Handicap und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, das in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Für die Beantragung des Familienpasses benötigt der antragstellende Elternteil einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zur Prüfung der Berechtigung ist eine Bescheinigung der Kindergeldkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen. Bei Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Handicap ist zusätzlich der Schwerbehindertenausweis erforderlich. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner der Großen Kreisstadt Pirna.
Der Familienpass gilt grundsätzlich für ein ganzes Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Jahr neu beantragt werden.
Den entsprechenden Antrag zur Ausstellung eines Familienpasses ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna oder auf www.pirna.de unter Rathaus online im Dienstleistungen A-Z erhältlich.
Darüber hinaus gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen, der weitere Vergünstigungen für Familien bereithält.