Hauptlogo
Stadt

Jetzt den Familienpass beantragen – Vergünstigungen für kinderreiche Familien und Alleinerziehende

Der Familienpass der Stadt Pirna bietet viele Vergünstigungen, der unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden kann:

  • Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft leben
  • alleinerziehende Elternteile mit zwei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die ebenfalls in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien oder Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung

Um die Berechtigung zum Erhalt des Familienpasses zu prüfen, ist eine aktuelle Bescheinigung der Kindergeldkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen. Es ist zu beachten, dass Kontoauszüge als Nachweis nicht ausreichend sind und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden können. Bei Familien mit einem schwerbehinderten Kind ist zusätzlich die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner der Großen Kreisstadt Pirna.

Der Familienpass gilt grundsätzlich ein ganzes Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Jahr neu beantragt werden.

Den entsprechenden Antrag zur Ausstellung eines Familienpasses erhält man im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna oder online im Dienstleistungen A-Z.

Darüber hinaus gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen, der weitere Vergünstigungen für Familien bereit hält.