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Missbrauch der Gästekarte ist kein Kavaliersdelikt – Stadtverwaltung bringt auftretende Fälle zur Anzeige

Aus gegebenen Anlass weist die Stadtverwaltung Pirna darauf hin, dass nach § 7 der Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe nur Personen, die aufgrund ihrer Unterkunftnahme (d. h. als Übernachtungsgäste) in der Stadt Pirna der Gästetaxepflicht unterliegen, einen Anspruch auf eine Gästekarte haben.

Diesbezügliche Missbrauchshandlungen werden – wie bereits geschehen – konsequent zur Anzeige gebracht.

Die Gästekarte berechtigt in dem angegebenen Zeitraum einschließlich des An- und des Abreisetages zur kostenfreien oder ermäßigten Nutzung von bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen, Anlagen, Angeboten und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets von Pirna. Gleichzeitig ist sie Mobilitätskarte und ermöglicht Übernachtungsgästen die unentgeltliche Nutzung der Nahverkehrsmittel (einschließlich der Kirnitzschtalbahn) der Partner im VVO gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Tarifverbundes Oberelbe in den Tarifzonen Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt (Tarifzonen 70, 71, 72, 73).

Die Gästekarte ist nicht übertragbar und enthält folgende Angaben:

  •  die Nummer der Gästekarte,
  • den Beherbergungsbetrieb,
  • den Namen und Vornamen des Gästekarteninhabers sowie
  • den An- und Abreisetag.

Falls der Verdacht besteht, dass eine Gästekarte gefälscht worden ist, können sachdienliche Hinweise entweder an die Polizei oder die Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Steuern gegeben werden.