Für ein sauberes und frei zugängliches Stadtbild – Beachtung der Aufstellzeiten für Mülltonnen in der Innenstadt
Die versäumte Beräumung der Behälter führte gleichzeitig zu Einschränkungen bei der barrierefreien Nutzung der Gehwege.
Gemäß der Sondernutzungsatzung ist das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen und Parkstreifen nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. In der Zone I (Innenstadtbereich) ist dies ausschließlich ab 16:00 Uhr am Tag vor der Entleerung und bis zum Ablauf des Entleerungstages gestattet.
Aufgrund von Feiertagen verschieben sich die Entleerungszeiten teilweise auf Freitag oder Samstag. Auch an diesen Tagen müssen die Tonnen nach der Entleerung aus dem öffentlichen Bereich entfernt werden. Die genauen Termine sind online im Abfallkalender veröffentlicht oder direkt über den Zweckverband der Abfallwirtschaft Oberes Elbtal.
Gerade als touristisch attraktive Stadt ist es wichtig, ein sauberes und freundliches Stadtbild zu pflegen, zu dem alle gemeinsam beitragen. Daher werden alle Hauseigentümer und Gewerbetreibende gebeten, die rechtzeitige Beräumung der Abfallbehälter sicherzustellen.
Wiederholte Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung werden dokumentiert und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung der Aufstellzeiten, damit Pirna für Gäste attraktiv und für Anwohner lebenswert bleibt.