Entwurf zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung liegt vor – Stadt Pirna bittet um Mithilfe
Die Europäische Union (EU) hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu wurde im Jahr 2002 die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die Lärmbelastung nach europaweit einheitlichen Methoden zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen ist, dass die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird und dass auf der Grundlage der Lärmkarten von den Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen sind.
Dabei erfolgt die Ermittlung der Lärmbelastung im Rahmen der Lärmkartierung im regelmäßigen Turnus von fünf Jahren. Basierend auf dieser Auswertung hat die Stadt Pirna nunmehr den Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erstellt.
Zur Reduzierung der Lärmbelastung schlägt der Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung verschiedene Maßnahmen vor. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, noch bis Mitte August 2024 eine inhaltliche Stellungnahme und Hinweise zum Entwurf zu geben. Der Entwurf ist auf der städtischen Website einsehbar.
Äußerungen nimmt die Stadtverwaltung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter, per E-Mail oder schriftlich an folgende Adresse entgegen:
Stadtverwaltung Pirna
Fachgruppe Stadtentwicklung
Stichwort "Lärmaktionsplanung"
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Die Stadtverwaltung dankt für die Unterstützung.