Änderungen bei den Anwohnerparkkarten ab 2025 – Parkberechtigung wird digital geprüft
Dementsprechend werden ab 2025 keine Anwohnerparkkarten mehr gedruckt und versandt.
Aufgrund dieser Systemumstellung entfällt zukünftig die Ausgabe von Wechselkarten für Anwohner. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bewohner, die bisher in Besitz einer solchen Wechselkarte sind, dem Bürgerbüro bis zum 30.10.2024 unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und des Fahrzeugscheines (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) die Kennzeichen ihrer genutzten Fahrzeuge mitzuteilen. Die Informationen können dem Bürgerbüro nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich während der Öffnungszeiten oder postalisch an untenstehende Adresse weitergeleitet werden.
Postadresse Bürgerbüro
Bürgerbüro der Stadt Pirna
Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag: | 8 bis 12 Uhr |
Dienstag: | 8 bis 19 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 19 Uhr |
Freitag: | 8 bis 12 Uhr |
Weitere Informationen und einen Vordruck der Nutzungsvereinbarung bei Nutzung überlassener Fahrzeuge sind auf der Internetseite pirna.de unter Rathaus online > Dienstleistungen A-Z > Parken zu finden. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Telefonnummer 03501/556368 oder per E-Mail über das Kontaktformular zur Verfügung.
Die Stadt dankt für das Verständnis und bittet um rechtzeitige Beantragung, damit eine Berechtigung für das nächste Jahr pünktlich erteilt werden kann. Dies gilt auch für Bewohner, welche das SEPA-Lastschriftmandat nutzen.