Missbrauch der Gästekarte ist kein Kavaliersdelikt – Stadtverwaltung bringt auftretende Fälle zur Anzeige
Aus gegebenen Anlass weist die Stadtverwaltung Pirna darauf hin, dass nach § 7 der Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe nur Personen, die aufgrund ihrer Unterkunftnahme (d. h. als Übernachtungsgäste) in der Stadt Pirna der Gästetaxepflicht unterliegen, einen Anspruch auf eine Gästekarte haben.