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Ehrenamt in einer Ortsfeuerwehr

Um freiwillige/r Feuerwehrmann/frau zu werden, bedarf es nach dem anerkannten Aufnahmeantrag für eine Ortsfeuerwehr einer grundlegenden feuerwehrtechnischen Ausbildung, die sich zunächst in die Truppausbildung „Truppmann Teil 1“ und „Teil 2“ gliedert. Hier lernen angehende Kameradinnen und Kameraden im Einführungslehrgang (Teil 1) zunächst die Grundlagen zur Teilnahme an Feuerwehreinsätzen und -übungen. Der zweite Teil  wird in der Regel von zwei Jahren im Rahmen des (zwei)wöchentlichen Ausbildungsdienstes in den Ortsfeuerwehren absolviert. Volljährige Mitglieder sollten in dieser Zeit zudem die Lehrgänge "Sprechfunker" und "Atemschutzgeräteträger" besuchen. Mit Abschluss dieser vier Lehrgänge ist die junge Einsatzkraft dann in der Lage, die Reihen der aktiven Mitglieder zu verstärken. Alle weiterführenden Lehrgänge und Ausbildungen dienen dann der Spezialisierung der Kameradinnen und Kameraden.