Gefahren beim Grillen
In jedem Jahr geschehen durch den allzu leichtfertigen und sorglosen Umgang mit Grillgeräten mehrere hundert schwere Unfälle und Brände in Deutschland. Oft gehen diese mit schweren Verbrennungen und lebenslangen Folgen einher, wenn leicht bekleidete Personen beim unsachgemäßen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten durch Stichflammen verletzt werden. Aber auch der nicht richtig gewählte Aufstellungsort von Gas- und Kohlegrills kann unbemerkt zu einer Kohlenmonoxidvergiftung führen.
Allgemeine Verhaltensregeln und Tipps beim Grillen
Tipps und Verhaltensregeln zum sicheren Umgang mit Holzkohle- und Gasgrills
Tipps und Verhaltensregeln zum sicheren Umgang mit Holzkohle- und Gasgrills
- Gas- oder Holzkohlegrill nur im Freien nutzen
Der Betrieb von einem Gas- oder Holzkohlegrill auf ein- oder mehrseitig geschlossenen Balkonen oder vor Fenstern kann unbemerkt zu einer Kohlenmonoxidvergiftung führen. Ein brennender oder auch nur nachglimmender Holzkohlegrill innerhalb der Wohnung bedeutet akute Lebensgefahr! - Grill nicht zweckentfremden (z.B. zum Heizen)
Auch hier besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung und damit Lebensgefahr! - Grill standsicher und kippsicher auf einen festen, nicht brennbaren Untergrund stellen.
- Abstand von brennbaren Materialien halten und Windrichtung beachten
- das Grillfeuer niemals unbeaufsichtigt lassen
- Löschmaterial bereithalten
z.B. einen Feuerlöscher, einen Eimer Wasser oder Sand
Achtung: Nie brennendes Fett mit Wasser löschen – es kann zu einer Fettexplosion kommen!
- Kinder vom Grill fernhalten
Kinder können Gefahren, wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer beim Grillen nicht einschätzen. - keine heiße Grillkohle in Müllbehältnisse, Komposthaufen oder auf Rasenflächen schütten
Neben der so entstehenden Brandgefahr könnten auch Kinder sich schwerste Verbrennungen zuziehen, weil sie in die Glut greifen oder hineintreten. Entsorgen Sie die Asche möglichst erst am folgenden Tag und nach einer abschließenden Kontrolle.
Hinweise zum Grillanzünden
- Nur Grillanzünder mit GS-Zeichen (für geprüfte Sicherheit) verwenden.
- Hinweise zum Anzünden auf der Verpackung beachten.
- Niemals brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Spiritus, Verdünnung oder Ähnliches zum Anzünden verwenden oder in die Glut gießen.
Die explosionsartigen Stichflammen können drei Meter weit reichen und damit schwerste Verbrennungen auslösen.
Umgang mit einem flüssiggasbetriebenen Grill
Umgang mit einem flüssiggasbetriebenen Grill
- Bei Betrieb und Bedienung ausschließlich an die Herstellerangaben halten.
- Nach der Winterpause gasführende Verbindungsleitungen überprüfen
Leitungen mit Seifenwasser bestreichen oder Lecksuchspray verwenden. Die entstehenden Seifenblasen weisen auf undichte Stellen hin. - Schraubanschlüsse überprüfen
- Darauf achten, dass die Gasflasche abseits des Grills sicher steht und jederzeit leicht zugänglich und bedienbar ist.
- Anschlussschlauch so verlegen, dass dieser weder geknickt werden kann noch Kontakt zu den heiß werdenden Teilen des Grills hat.
- Nach dem Grillen die Gaszufuhr durch Drehen des Absperrventils an der Gasflasche unterbrechen.
- Reparaturen an defekten Gasgrillgeräten gehören in Fachhände.
Gasgeruch ist ein Alarmzeichen!
- Nicht Rauchen oder Feuer machen,
- Keine elektrischen Schalter bedienen,
- Den Hahn der Gasflasche sofort zudrehen!
Im Notfall – Feuerwehr rufen und Erste Hilfe leisten
- Brennende Kleidung mit Decken oder Kleidungsstücken abdecken, bis das Feuer erstickt. Kein Wälzen oder Schlagen mit Decken! Dies fördert die Frischluftzufuhr zur brennenden Kleidung und kann das Feuer anfachen!
- Verletzte aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Feuerwehr und den Rettungsdienst alamieren: Notruf 112
- Schwelende Kleidung mit Wasser ablöschen.
- Die Kleidung entfernen, dabei jedoch anklebende Kleidungsstücke auf der Haut belassen.
- Kleine Brandwunden bis zum Eintreffen des Rettungsdienste mit fließendem lauwarmen Wasser, um die Wundstelle nicht zu unterkühlen. Die Wunde möglichst keimfrei abdecken und keinen Puder, Salben oder „Hausmittel” auftragen.
- Eventuell ist eine Tetanusschutzimpfung nötig.