Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Pirna
Bundesgewässer und Gewässer 1. Ordnung
Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) setzt für das Bundesgewässer Elbe und für die Gewässer 1. Ordnung geeignete Schutzmaßnahmen nach den Hochwasserschutzkonzepten um.
Für die Stadt Pirna sind drei Hochwasserschutzkonzepte relevant. Sie sehen sowohl überregional wirksame als auch örtliche Maßnahmen an den Gewässern vor.
Derzeit werden durch die LTV folgenden Planungen erarbeitet:
- Hochwasserschutz Altstadt
- Hochwasserrückhaltebecken Niederseidewitz
Genauere Informationen zum geplanten Hochwasserschutz in Pirna finden sich in einer Publikation der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen.
Gewässer 2. Ordnung
Für den Hochwasserschutz an den Gewässern 2. Ordnung ist die Stadt Pirna verantwortlich. Im Stadtgebiet existieren derzeit 30 Gewässer 2. Ordnung mit einer Lauflänge von über 25 Kilometern. Hinzu kommen mehrere Tal- und Hangbereiche, die bei Starkregen von wild abfließendem Wasser bedroht sind.
Auch hier wurden in den letzten Jahren schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt. Dazu zählten u.a. folgende größere Vorhaben:
- Sanierung bzw. Neubau von Fließgerinne und Abflusskanal samt Auslaufbauwerk und Sicherung des Geröllhanges an der Blutpfütze
- Neubau des Zustrombereiches zum Durchlass mit Aufweitung und Vergrößerung des Retentionsbereiches am Bonnwitzer Bach in Bonnewitz
- Sicherung der Erosionsrinne und Anlage eines Sammelbeckens am Murenabgang in Obervogelgesang
- Ersatzneubau Straßendurchlass und naturnaher Umbau des Gewässers Mädelgraben im Mündungsbereich zur Elbe
Eigenvorsorge vor Hochwasserereignissen
Da ein investiver Hochwasserschutz an kleinen Gewässern oder in schmalen Tälern in der Regel in keinem Verhältnis zum möglichen volkswirtschaftlichen Schaden im Ereignisfall steht, sollten die Eigentümer von Immobilien in Siedlungsgebieten, in denen mit Hochwasser oder Anstieg des Grundwassers zu rechnen ist, Eigenvorsorge zum Schutz ihres Eigentums treffen.
Solche Vorsorgepunkte können sein:
- Verzicht auf Ablagerungen, Zäune sowie sonstige Einbauten (z.B. Treppen) und Überbauungen an Gewässern
- Standortgerechte Bepflanzung auf Böschungsoberkanten
- Freihaltung von Bebauung im Bereich des Uferrandstreifens
- Schaffung der Gewässerdurchlässigkeit – kein Aufstauen der Gewässer durch Querverbauungen
Außerdem ist es möglich, die Bauweise des Hauses den möglichen Gefahren eines Hochwassers anzupassen. Dies kann zum Beispiel durch den Einsatz von wasserunempfindlichen Baustoffen, durch den besonderen Schutz von Heizanlagen, Strom- und Wasserversorgung, sowie die Verlagerung empfindlicher, technischer Geräte aus Kellerräumen erfolgen. Ebenso können Gebäude durch baukonstruktive Maßnahmen vor eindringendem Grund- oder Oberflächenwasser geschützt werden.