Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer ortsüblichen Bekanntgabe werden die Einwohner über wichtige Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadtverwaltung in Kenntnis setzt.
Die Bekanntmachungssatzung in der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Innere Verwaltung“ regelt die Form der Bekanntmachung für die Stadt Pirna. Laut ihr sind die Verkündung von Rechtsverordnungen, die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben als öffentliche Bekanntmachungen zu verstehen.
Neben der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Pirna, dem Pirnaer Anzeiger, können bzw. müssen Bekanntmachungen auch online zur Verfügung gestellt werden.