Verkehrseinschränkungen vom 6. Januar bis 31. Januar 2025
Während dieser Zeit wird auf dem Kahrenweg der Gehweg gesperrt und ein Notweg für Fußgänger auf der stadtwärtigen Fahrspur unter Verkehrsregelung durch eine Baustellenampel eingerichtet. Für die Leitungsverlegung auf dem Gehweg der Kunstseidenstraße wird ebenfalls ein Fußgängernotweg mit halbseitiger Verkehrsraumeinschränkung errichtet, hier jedoch ohne Ampelregelung.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für damit einhergehende Beeinträchtigungen des Verkehrs.