Stadtverwaltung erinnert an korrekte Sperrmüllentsorgung
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Müllgegenstände frühestens am Vorabend des vereinbarten Termins heraus zu stellen.
Die Anmeldung zur Abholung des Sperrmülls erfolgt mit der Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender oder online über den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal. Sperrmüll, der Tage oder Wochen vorher oder ohne Anmeldung auf die Straße gestellt wird, verstößt gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft. Solche Verstöße können mit einem Bußgeld von 25 € bis zu 50.000 € geahndet werden.
Ausführliche Informationen sind der offiziellen Pressemitteilung zu entnehmen.