Stadt Pirna sucht eine Friedensrichterin/einen Friedensrichter – Bewerbung ist bis zum 30. April 2025 möglich
Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (bspw. Zahlungsansprüche), Ansprüche aus dem Nachbarrecht (bspw. Streit über Grenzabstände) und nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (bspw. Beleidigung) außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen sowie in strafrechtlichen Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen eines Sühneverfahrens durchzuführen (bspw. bei einfachem Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses).
Das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters ist ein Ehrenamt. Die Wahl erfolgt durch den Stadtrat von Pirna für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der Schiedsstellensatzung der Stadt Pirna gezahlt.
Weitere Informationen zur Bewerbung als Friedensrichter/in stehen unter www.pirna.de/friedensrichter zum Download bereit.