Stadt fördert städtepartnerschaftliches Engagement
Pirnaer Schulen, Vereine und Institutionen haben auch im Jahr 2025 wieder die Möglichkeit, Zuwendungen für ihre städtepartnerschaftlichen Begegnungen zu beantragen.
Die Antragstellung für Maßnahmen, die im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen, muss bis zum 31. Januar 2025 erfolgen. Es ist zu beachten, dass aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung über Maßnahmen erst entschieden werden kann, wenn der städtische Haushalt Rechtskraft erlangt. In begründeten Ausnahmefällen gewährt die Stadt Pirna auch im laufenden Jahr Zuwendungen für kurzfristige Maßnahmen.
Die Richtlinie mit ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung und das Antragsformular selbst sind auf www.pirna.de zu finden.