Erinnerung – Meldung bei Wechsel-Parkkarten bis 30.10.2024
Achtung! Gilt nur für Wechselkartenbesitzer
Aufgrund dieser Systemumstellung entfällt zukünftig die Ausgabe von Wechselkarten für Anwohner. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bewohner, die bisher auf ihrer Anwohnerparkkarte den Aufdruck „Wechselkarte“ haben, dem Bürgerbüro bis zum 30.10.2024 unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und des Fahrzeugscheines (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) die Kennzeichen ihrer genutzten Fahrzeuge mitzuteilen. Ein Vordruck der Nutzungsvereinbarung bei Nutzung überlassener Fahrzeuge ist auf der Internetseite unter Rathaus online > Dienstleistungen A-Z > Parken zu finden.
Anwohner mit einer regulären Anwohnerparkkarte (ohne Aufdruck „Wechselkarte“) müssen sich nicht im Bürgerbüro melden.