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Anwohnerparkgenehmigungen für 2025

Ab dem Jahr 2025 werden die Parkberechtigungen für Anwohner der Innenstadt, Altstadt und Fußgängerzone digitalisiert.

Das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges wird im System erfasst und bei Kontrollen durch das Ordnungsamt per Smartphone geprüft.

Anwohner, die nur ein Fahrzeug nutzen, erhalten für das kommende Jahr nur noch einen Bescheid, jedoch keine Parkkarte mehr.

Bewohner, welche mehrere Fahrzeuge nutzen, erhalten weiterhin eine Parkkarte mit aufgedrucktem Kennzeichen und müssen diese im abgestellten Fahrzeug hinterlegen.

Die Gebühr wird bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens bis zum 31.01.2025 abgebucht. Die Stadtverwaltung Pirna bittet darum, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen oder die Gebühr für die Parkgenehmigung vorab zu überweisen. 

Der Bescheid bzw. die Parkkarten werden bis Ende Dezember zugesendet. Sollte der Versand bis zu diesem Datum nicht erfolgt sein, wird darum gebeten, sich umgehend im Bürgerbüro der Stadt Pirna zu melden.

Falls eine Parkgenehmigung im Jahr 2025 nicht mehr benötigt wird, sollte bis spätestens 10. Dezember 2024 ein Widerruf erfolgen.

Ausführliche Information zu den Anwohnerparkgenehmigungen können in der offiziellen Pressemitteilung nachgelesen werden.