Aufstellen von Sammelbehältnissen
Von einer Sondernutzung spricht man, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden und durch diese Nutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Dazu zählt zum Beispiel auch das Aufstellen von Behältnissen zum Zwecke von Sammlungen (Altkleider, Wertstoffe, etc.).
Für solche Sondernutzungen ist im Vorfeld eine Genehmigung einzuholen. Genauere Informationen – auch zu den entsprechenden Gebühren – können der Sondernutzungssatzung in der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Verkehrsflächen und -anlagen“ entnommen werden.