Reisepass
Deutsche Staatangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus der BRD ausreisen bzw. in die BRD einreisen wollen, brauchen einen gültigen Reisepass. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) genügt der Personalausweis als Passersatz. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Reisebüros bzw. die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder. Mehr Informationen gibt es auf den Websiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Die Anträge werden maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Bei Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken ist die Ausstellung eines E-Passes nicht möglich.
Hinweis zu Reisen ins Ausland
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Reisepass für Kinder
Reisepass für Kinder
Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Die Beantragung erfolgt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein. Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Passes zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der das Dokument beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.
Für Kinder ab zehn Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift. Die Fingerabdrücke werden ab dem vollendetet sechsten Lebensjahr gespeichert.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Mitzubringen sind
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass
- bei der Beantragung für Minderjährige: das Kind selbst, Unterschrift und Personalausweis der Sorgeberechtigten sowie Zustimmungserklärung
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.
Kosten und Gültigkeit
Kosten und Gültigkeit
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (Gültigkeit: sechs Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (Gültigkeit: zehn Jahre)
Hinweis
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Daher sollte regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, überprüft werden, ob eine Identifizierung anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden – im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Abholung und Bearbeitungsdauer
Abholung und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit circa 10 Wochen. Wenn ein Reisepass kurzfristig benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (drei bis vier Tage Bearbeitungszeit) zu beantragen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt die Aushändigung nur im Beisein eines gesetzlichen Vertreters.
Das bisherige Dokument ist bei der Abholung vorzulegen.
Die Abholung des Passes erfolgt grundsätzlich persönlich und ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch Dritte mit einer Vollmacht möglich.
Sollte ein Bevollmächtigter mit der Abholung beauftragt sein, so hat auch dieser sein Dokument vorzulegen.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z.B. kurzfristig eine Reise geplant ist, und die Zeit nicht ausreicht, um einen Reisepass bzw. einen Expresspass zu erhalten.
Der vorläufige Reisepass wird nur mit einer Gültigkeit von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, gegebenenfalls sofort. Die Kosten für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses betragen 26,00 Euro.
Zur Beantragung mitzubringen sind:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis
- Nachweise (z.B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers)
Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich und ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch Dritte mit einer Vollmacht möglich.