Privatanzeige einer Ordnungswidrigkeit
Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr handelt es sich beispielsweise um die Unterschreitung von Mindestabständen vor und hinter Einmündungen, widerrechtliche Nutzung von Behindertenparkflächen oder die Gefährdung bzw. Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Diese Ordnungswidrigkeiten können dem Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Gewerbeangelegenheiten mit Hilfe des folgenden Formulars angezeigt werden:
Online-Formular Privatanzeige – Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Alternativ zum Download:
Wichtige Hinweise zur Privatanzeige bei Halt- und Parkverstößen
Angaben zum Verkehrsverstoß
Angaben zum Verkehrsverstoß
Bitte möglichst eine vorhandene Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung benennen und aussagekräftige Fotos beifügen. Darauf sollten das Fahrzeug und die relevanten Verkehrszeichen ersichtlich sein (z. B. Radwege können mit oder ohne Verkehrszeichen angelegt sein). Bei der Unterschreitung von Mindestabständen (z. B. Parken 5 m vor oder hinter Kreuzungen/Einmündungen) sollten die tatsächlichen Abstände im Zweifel ausgemessen, fotografiert und notiert werden.
Wie lange wurde die Zuwiderhandlung (ohne Unterbrechung) beobachtet und befand sich die Fahrerin oder der Fahrer im oder am Fahrzeug?
Angaben zu einer konkreten Verkehrsbehinderung oder -gefährdung:
Wurde eine oder mehrere Personen (z. B. Zeugen) durch den Verstoß konkret behindert oder gefährdet und wenn ja, wie?
Hinweise zum Beweisfoto
Hinweise zum Beweisfoto
Den Verkehr betreffende Ordnungswidrigkeiten können nur verfolgt werden, wenn der Sachverhalt in einem aussagekräftigen Bild dokumentiert wird. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs muss erkennbar sein.
- Die Aufnahme muss den Tatvorwurf erkennbar machen. Dafür ist es wichtig, dass insbesondere auch die Verkehrsbeschilderung zu erkennen ist, sofern vorhanden.
- Kfz-Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge sind durch Sie zu schwärzen.
Im Einzelfall ist zudem auf folgende Dinge zu achten:
- Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender: Die Behinderung muss auf dem Bild erkennbar sein.
- Behindertenparkplatz: Durch ein zusätzliches Foto der Windschutzscheibe ist zu dokumentieren, dass kein Berechtigungsnachweis auslag.
Bitte beachten, dass Fotoaufnahmen von Personen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen gegen das Datenschutzrecht verstoßen und unzulässig sind. Entsprechende Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Weitere Bearbeitung privater Anzeigen durch die Behörde
Weitere Bearbeitung privater Anzeigen durch die Behörde
Es ist zu beachten, dass Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten nicht anonym angezeigt werden können. In der Regel werden die anzeigenerstattende Person und ggf. Zeugen im Verfahren namentlich benannt. Sofern es im Verfahren erforderlich ist, ist die anzeigenerstattende Person zum Erscheinen vor Gericht verpflichtet.
Durch die Stadt Pirna ist der Sachverhalt vollumfänglich zu ermitteln. Hat sich der Anfangsverdacht erhärtet, wird dem Betroffenen die Eröffnung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens mitgeteilt. Meist wird dem Betroffenen dazu ein Anhörungsbogen übersandt, auf dem er sich zur Sache äußern kann. Es steht dem Betroffenen allerdings frei, ob er sich äußern will. Verweigert er jede Aussage oder antwortet nicht innerhalb der von der Verwaltungsbehörde gesetzten Antwortfrist, wird nach Aktenlage entschieden.
Es werden keine Informationen zu einzelnen Verfahren herausgegeben und dementsprechend auch keine Rückmeldung zum Verfahrensausgang an die anzeigenerstattende Person.