Namensänderung und Namenserteilung
Aufgrund der Vielzahl und Verschiedenheit der Namenserklärungen, -erteilungen und -änderungen ist hierzu immer die persönliche Beratung durch den Standesbeamten vor der beabsichtigten Erklärung notwendig.
Je Erklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.