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Lärmbelästigung

In der Polizeiverordnung der Stadt Pirna, welche in der Rubrik Ortsrecht im Bereich „Sicherheit und Ordnung“ zu finden ist, sind die für den Alltag wichtigen stadtrechtlichen Bestimmungen enthalten. Hier sind zum Beispiel die Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigung und konkrete Ruhezeiten verankert.

Für einige Lärmquellen finden spezialrechtliche Vorgaben Anwendung. Dies betrifft zum Besipiel

  • Lärm aus gewerblichen Anlagen
  • Baustellen
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Veranstaltungsstätten
  • Gartengeräte, Maschinen, Wärmepumpen
  • Einrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen)

Die entsprechenden Regelungen für öffentliche Spielplätze sind in der Grünflächensatzung in der Rubrik Ortsrecht unter „Naturschutz und Landschaftspflege“ zu finden.