Standesamtliche Trauungen in Pirna
Der schönste Tag im Leben – so wird er oft bezeichnet, der Hochzeitstag. Doch wer den Bund fürs Leben eingehen will, hat auch ein paar Dinge im Vorfeld zu organisieren. Das Standesamt Pirna steht Heiratswilligen gern beratend zu Seite, damit bei der Trauung alles nach Plan verläuft.
Informationen rund um die Anforderung von Personenstandsurkunden sind unter dem Schlagwort „Urkunden“ in der Rubrik „Dienstleistungen A-Z“ zu finden.
Termine
Termine
Im Standesamt Pirna sind Eheschließungen nach Absprache jeweils am Mittwoch, Freitag und Samstag möglich. Eheschließungen im Jagdschloss Graupa werden freitags und samstags zu ausgewählten Terminen in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr angeboten.
Bei der Festlegung von Terminen werden die öffentlichen Sprechzeiten, Veranstaltungen auf dem Marktplatz von Pirna und Veranstaltungen im Jagdschloss Graupa berücksichtigt. Heiratswillige sollten sich im Vorfeld nach einem geeigneten Heiratstag erkundigen und ihren Wunschtermin rechtzeitig reservieren.
Musikalische Umrahmung der Trauung
Musikalische Umrahmung der Trauung
Die musikalische Umrahmung der Eheschließung erfolgt in der Regel mit CDs, wovon sieben zur Auswahl stehen. Auf Wunsch können auch eigene CDs mitgebracht werden, so dass bei dem bedeutungsvollen Schritt ins Eheleben der Lieblingshit des Brautpaares erklingen kann.
Die Akustik im Trausaal und im Jagdschloss Graupa ist auch für Livemusik geeignet. Eine vorherige Abstimmung mit dem Standesamt Pirna ist dazu notwendig.
Gästeanzahl
Gästeanzahl
Der Trausaal im Rathaus bietet – im Normalzustand – neben dem Brautpaar 30 Gästen Sitzplätze.
Anmeldung zur Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Die Heirat selbst ist dann auch in einem anderen Standesamt möglich.
Vor Anmeldung der Eheschließung ist eine persönliche Beratung vom zuständigen Standesbeamten anzuraten. Er erklärt, welche Urkunden und Bescheinigungen zur Prüfung der Ehefähigkeit vorzulegen sind. Diese Beratung ist besonders bei Ausländerbeteiligung wichtig.
Heiraten im Ausland
Heiraten im Ausland
Eine Hochzeit im Ausland erfordert ein gewisses Organisationstalent. Auch wenn es vielerorts wesentlich unbürokratischer zugeht als hierzulande, benötigt man dazu eine Reihe von Dokumenten, Papieren und Urkunden, die mitunter einige Zeit vor der Reise angefordert und teilweise auch übersetzt werden müssen.
Welche Eheschließungsbestimmungen es für die jeweilige Auslandshochzeit gibt, welche Unterlagen letztendlich mitgenommen werden müssen und wie die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland aussieht, erfahren die zukünftigen Eheleute im Standesamt, beim Reiseveranstalter, im Auswärtigen Amt oder bei allen Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes.
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Häufig werden ausländische Heiratsurkunden in Deutschland aber erst durch eine amtliche Beglaubigung durch die ausländische Behörde bzw. Legalisierung durch das jeweilige deutsche Konsulat anerkannt.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Eheschließung nachbeurkunden zu lassen.
Es ist deshalb ganz wichtig, sich rechtzeitig vor der geplanten Hochzeit im Ausland bei den genannten Stellen umfassend beraten lassen. Zu beachten sind außerdem die Hinweise zum Ehefähigkeitszeugnis.
Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnis
Will ein Deutscher im Ausland heiraten und benötigt er dazu ein Ehefähigkeitszeugnis, so muss er dies bei dem Standesbeamten seines Wohnsitzes beantragen.
Eine persönliche Beratung bei dem zuständigen Standesbeamten über die beizubringenden Urkunden und Bescheinigungen ist vor Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses empfehlenswert. Damit fallen erfahrungsgemäß unnötige Behördengänge weg und die Bearbeitungsdauer zur Prüfung der Ehefähigkeit wird erheblich reduziert.
Gebühren (Ausschnitt)
Gebühren (Ausschnitt)
Anmeldung zur Eheschließung | 60,00 Euro |
Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung | 95,00 Euro bis 130,00 Euro |
Durchführung Eheschließung | 20,00 Euro |
Durchführung der Eheschließung durch ein anderes Standesamt | 30,00 Euro |
Eheurkunden (zwei Exemplare) | 22,00 Euro |
Stammbuch | 20,00 Euro bis 55,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten, Rathaus | 80,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten, Jagdschloss Graupa | 120,00 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis (beide Beteiligte sind Deutsche) | 65,00 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis (mit Prüfung ausländischen Rechts) | 100,00 Euro bis 135,00 Euro |
Weitere Gebühren können im Standesamt erfragt werden.