Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Arten von Führungszeugnissen
Arten von Führungszeugnissen
Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) unterscheidet
- Privatführungszeugnis: für persönliche Zwecke beantragtes Führungszeugnis, z.B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke: zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, auch Behördenführungszeugnis genannt, z.B. für die Einstellung bei einer Behörde, zur Beantragung eines Führerscheins oder einer Gewerbeerlaubnis
- erweitertes Führungszeugnis: für Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, z.B. bei Aufnahme einer beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger
- Europäisches Führungszeugnis: für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
Antragsstellung Führungszeugnis
Antragsstellung Führungszeugnis
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Meldebehörde zu stellen. Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für Rechtsanwälte und Ehepartner.
Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. zwei bis drei Wochen. Das Privatführungszeugnis wird direkt an den Antragsteller per Post übersandt. Das Behördenführungszeugnis wird direkt an die vorher benannte Behörde geschickt. (Hier besteht die Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme bei einem Amtsgericht, worauf bei der Beantragung hingewiesen wird.)
Dank des neuen elektronischen Personalausweises ist es bei freigeschalteter Online-Ausweisfunktion möglich, beim Bundesamt für Justiz den Antrag online zu stellen.
Nähere Informationen zur Onlinebeantragung:
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei erweiterten Führungszeugnissen: schriftliche Aufforderung der Person oder Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt. Darin ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Kosten
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf 13,00 Euro pro Führungszeugnis.