Ehrung von Ehejubilaren
Durch den Oberbürgermeister der Stadt Pirna bzw. eines von ihm beauftragten Mitarbeiters kann die besondere Ehrung eines Ehejubiläums in Form einer persönlichen Gratulation, einschließlich Glückwunschkarte und Blumenstrauß, erfolgen.
Dies ist für folgende Ehejubiläen möglich:
50 Jahre – Goldene Hochzeit
60 Jahre – Diamantene Hochzeit
65 Jahre – Eiserne Hochzeit
70 Jahre – Gnadenhochzeit
75 Jahre – Kronjuwelenhochzeit
Leider sind der Stadtverwaltung Pirna in vielen Fällen Ehedaten nicht bekannt, da sie in der Vergangenheit nicht zwingend beim Einwohnermeldeamt erfasst werden mussten. Deshalb kann die Ehrung nur nach einer schriftlichen Anzeige durch Verwandte oder Bekannte des Jubiläumspaares erfolgen. Außerdem muss aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einverständniserklärung der Jubilare eingeholt werden muss.
Weiterhin veranlasst die Stadt Pirna folgende schriftliche Ehrungen:
- durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten zum 65., 70. und 75. Ehejubiläum
- durch die Staatskanzlei Dresden im Auftrag des sächsischen Ministerpräsidenten zum 65. und 70. Ehejubiläum
- durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Auftrag des Landrates zum 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum