Ehrung von Altersjubilaren
Zum 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag erfolgt eine besondere Ehrung des Jubilars durch die Stadt Pirna. Die Glückwünsche werden den Jubilaren durch einen Vertreter der Stadtverwaltung Pirna persönlich überbracht. Dabei werden eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters und ein Blumenstrauß überreicht.
Weiterhin veranlasst die Stadt Pirna folgende schriftliche Ehrungen:
- durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten zum 100., 105. und jeden weiteren Geburtstag
- durch die Staatskanzlei Dresden im Auftrag des sächsischen Ministerpräsidenten zum 100., 105. und jeden weiteren Geburtstag
- durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Auftrag des Landrates zum 100. und jeden weiteren Geburtstag
Die Daten der Jubilare werden automatisch aus dem Melderegister der Stadt Pirna ausgewählt. Die Jubilare müssen Einwohner der Stadt Pirna – einschließlich der Ortsteile – sein. Entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen hat jeder Bürger das Recht, einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna eingelegt werden.