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Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten

Familien mit mindestens 7 lebenden Kindern (einschließlich Patenkind), die im Haushalt leben, können eine Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen. Die Kinder müssen von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen (Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt). Ein eventuelles Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Grundgesetzes sein.

Die Ehrenpatenschaft kann für eine Familie nur einmal übernommen werden. Dazu ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag zu stellen. Sofern der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim 7. Kind unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem späteren Kind übernommen werden.

Die Ehrung erfolgt mit einer Übergabe einer Urkunde über die Ehrenpatenschaft sowie eines Geschenkes des Bundespräsidenten an das Patenkind. Überreicht wird dies durch den Oberbürgermeister der Stadt Pirna.