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Datenschutzinformationen

Bürgerinnen und Bürger können die Datenschutzbeauftragte zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. Sie unterstützt die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte und prüft Sachverhalte, die Betroffene an die Datenschutzbeauftragte herantragen.

Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an die Wahrung der Vertraulichkeit gebunden. Insoweit ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und dies auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.

Auskunftsrecht

Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung können Betroffene über ihre bei der Großen Kreisstadt Pirna verarbeiteten personenbezogenen Daten Auskunft erhalten. Eine Beantwortung von pauschalen Anfragen ist aufgrund der Größe und Aufgabenvielfalt der Verwaltung nicht möglich. Daher werden die Betroffenen gebeten, ihre Anfrage anhand des entsprechenden Antrags zu präzisieren. Zum Schutz der Daten muss eine Identitätsprüfung vorgenommen werden. Deshalb werden vom Antragsteller der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum benötigt.

Zur Gewährleistung einer sicheren Übermittlung der persönlichen Daten, wird empfohlen, die Anfrage per Post an die Datenschutzbeauftragte der Großen Kreisstadt Pirna zu senden. Die Anfrage wird umgehend an die vom Betroffenen ausgewählte Fachgruppe weitergeleitet. Sobald alle Rückmeldungen eingegangen sind, wird dem Antragsteller das Ergebnis mitgeteilt.

Die Betroffenen haben außerdem das Recht auf das Berichtigen unrichtiger Angaben, die Einschränkung der Verarbeitung ("Sperrung") und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten – soweit diese Angaben nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind.