Briefwahl
Wer aus wichtigem Grund nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Eine Briefwahl muss beantragt werden. Briefwahlanträge müssen spätestens am Freitag vor der Wahl, bis 16 Uhr bzw. 18 Uhr (je nach Wahlart), beim zuständigen Wahlbüro eingegangen sein. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Wahltag bis 13 Uhr bzw. 15 Uhr (je nach Wahlart) ein Briefwahlantrag gestellt werden.
Der Briefwahlantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte rechtzeitig erhält. Die Unterlagen können schriftlich oder persönlich im Wahlbüro oder online angefordert werden.
Die Briefwahl kann entweder direkt im Wahlbüro oder zu Hause vorgenommen werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein und dem Stimmzettel. Die Rücksendung der Wahlbriefe muss so erfolgen, dass sie spätestens am Wahltag bis 16 Uhr bzw. 18 Uhr (je nach Wahlart) bei der ausgebenden Stelle eingegangen sind.
Hinweise
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, muss zusätzlich zum Antrag auf Briefwahlunterlagen (ohne Unterschrift keine Bearbeitung möglich) eine Vollmacht vorweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.