Beglaubigung
Amtliche Beglaubigungen werden nur für die Fälle vorgenommen, in denen das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde bzw. die Beglaubigung bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Bei der Beglaubigung von Abschriften und Kopien wird die Übereinstimmung von Original und Abschrift bzw. Kopie bestätigt. Es wird keinesfalls die Richtigkeit von Angaben in einem Text oder Ähnlichem anerkannt. Es werden zum Beispiel Zeugnisse, Beurteilungen, behördliche Schriftstücke und Dokumente beglaubigt.
Unterschriftsbeglaubigungen hingegen bestätigen, dass der Unterzeichnende die Unterschrift im Beisein einer Mitarbeiterin vollzogen hat. Sie wird nur vorgenommen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke oder zur Vorlage bei ausländischen Institutionen möglich.
Hinweis zur Beglaubigung von ausländischen bzw. fremdsprachigen Schriftstücken: Zur Vorsprache im Bürgerbüro muss zusätzlich zu den originalsprachigen Dokumenten eine deutsche Übersetzung im Original vorgelegt werden. Diese wird benötigt, um die Art des Schriftstückes bezeichnen zu können. Eine deutsche Übersetzung von Dokumenten muss durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Zur Beantragung einer amtlichen Beglaubigung sind die Originale und die entsprechenden Kopien persönlich vorzulegen und der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzubringen. Die Beglaubigung kann auch unter Vorlage einer Vollmacht und der Personaldokumente für einen Bevollmächtigten ausgestellt werden. Auf Wunsch werden die Originale auch im Meldeamt kopiert.
Ab drei Beglaubigungen kann es notwendig sein, einen Abholtermin zu vereinbaren.
Gebühren
Beglaubigung von Unterschriften | 10,00 Euro |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien | 0,75 Euro pro Seite, mind. 10,00 Euro |
Schriftstücke, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind | 1,50 Euro pro Seite, mind. 10,00 Euro |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, welche die Behörde selbst ausgestellt hat | 5,00 Euro je Beglaubigung |
für Kopien schwarz/weiß | 0,50 Euro pro Seite |
für Kopien Farbe | 1,00 Euro pro Seite |
Hinweis
Amtliche Beglaubigungen sind von öffentlichen Beglaubigungen abzugrenzen. Für öffentliche Beglaubigungen wird in der Regel die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben wie z.B. Vorsorgevollmachten (Betreuungsbehörde bzw. Notar), Erbschein (Notar), Eintragung im Grundbuch (Notar) oder Personenstandsurkunden (Standesamt).